Marktdaten 2026 · Budapest
Hosts in Budapest verdienen im Schnitt €2.052 pro Monat bei 76% Auslastung und €90 pro Nacht (2-Zimmer-Wohnung, Stand Mar 2026). Nach der Plattformgebühr von rund 13% bleiben ca. €1.785 netto.
Sie sehen in Budapest Touristenmengen an der Donau und in den Ruinenbars – doch reicht das für stabile Airbnb-Einnahmen?
Vermieter melden eine Auslastung von 76 Prozent, bei durchschnittlich 90 Euro pro Nacht kommen so 2052 Euro monatlich zusammen. Diese Zahlen stammen aus Plattformdaten und schwanken je nach Lage und Saison.
Was zählt, sind Kosten für Reinigung, Airbnb-Gebühren von drei Prozent und der Zeitaufwand für Check-ins. Risiken wie Beschädigungen oder leere Tage mindern den Nettogewinn.
Budapest hat mit Thermalbädern und günstigen Flügen eine starke ganzjährige Nachfrage, anders als rein sommerliche Ziele.
Orientierungswert. Individuelles Ergebnis abhängig von Lage, Ausstattung und Saison.
Schritt für Schritt von der Entscheidung bis zur ersten Buchung.
Überprüfen Sie in Budapest die Registrierungspflicht als touristische Unterkunft beim Bezirksamt. Einhalten Sie Brandschutz- und Hygieneregeln. Ignorieren Sie das nicht, es gibt Bußgelder.
Rüsten Sie die Wohnung mit Möbeln, WLAN und Klimaanlage aus, da Budapest-Sommer heiß sind. Achten Sie auf Donau-Nähe für bessere Buchungen. Grundreinigung vor Start ist essenziell.
Laden Sie klare Fotos hoch und beschreiben Sie Bäder oder Altstadt-Lage genau. In Ungarisch und Englisch schreiben, da Gäste aus Europa kommen. Superhost-Status hilft später.
Führen Sie die Touristensteuer von vier Prozent ab, die Gäste zahlen. Einkommensteuer von 15 Prozent auf Gewinn deklarieren. Buchen Sie einen Steuerberater für Ungarn.
Starten Sie bei 80 bis 100 Euro pro Nacht, je nach Bezirk. Passen Sie an Saison an: höher im Sommer, niedriger im Winter. Dynamische Preise via Airbnb-Tool nutzen.
Bitten Sie erste Gäste um Feedback und reagieren Sie schnell auf Anfragen. In Budapest hilft Sauberkeit für Fünf-Sterne-Bewertungen. Das steigert Auslastung langfristig.
Stand 2026 · Kein Rechtsrat — für verbindliche Auskunft bitte Behörde oder Anwalt kontaktieren.
Grundsätzlich erlaubt — es besteht eine Anmeldepflicht. Jede Kurzzeitvermietung muss beim zuständigen Bezirksbüro in Budapest als 'szálláshely' angemeldet werden. Die Genehmigung ist kostenlos, aber Pflicht.
Einnahmen unterliegen der 15-prozentigen Einkommensteuer in Ungarn, abzüglich Kosten. Die Touristensteuer berechnet sich als vier Prozent des Übernachtungspreises und wird vom Vermieter eingezogen und ans Amt abgeführt.
Zahlen aus Marktdaten; allgemeine Informationen aus öffentlich verfügbaren Quellen.
Gib deine Adresse ein — echte Listings in deiner Nachbarschaft, mit Preisen und Auslastung.